Grundsätzliches
Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes im Jahre 1999 haben gesetzlich Krankenversicherte das Recht, sich auch ohne Überweisung Ihres Hausarztes an einen Psychotherapeuten zu wenden, um die Notwendigkeit einer Behandlung abzuklären.
Jugendliche (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) dürfen sich auch ohne Wissen und Zustimmung der Eltern an einen Psychotherapeuten wenden, sofern sie die Bedeutung einer solchen Entscheidung ausreichend beurteilen können.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dazu bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte mit. Ein Überweisungsschein ist nicht erforderlich.
Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Stichwort Abläufe sowie unter der folgenden Datei:
Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung PTV10
Private Krankenversicherung
Wir passen unsere Honorare für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Privatzahler an. Die Gebührensätze der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) sind letztmalig 1996 angepasst worden. Somit sind diese seit nunmehr 27 Jahren unverändert. Das Honorar für eine Therapiestunde Verhaltenstherapie nach der GOÄ-Ziffer 870 beträgt seitdem 100,55 Euro. Wir gleichen die Honorarhöhe jetzt an die Beträge an, die von den gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt für eine Einzeltherapie bezahlt wird. Wir passen die Privathonorare an diesen Betrag mit einem Steigerungssatz von 3,1 ( 2,3) an. Die Differenz zwischen den Erstattungen der Beihilfe und Privatversicherungen von 34,98 € ist vom Patienten auszugleichen.
Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden in den meisten Fällen von privaten Krankenversicherungen und Beihilfen übernommen. Wir bitten Sie, sich zuvor mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle bezüglich der Kostenübernahme in Verbindung zu setzen, weil hier individuell große Unterschiede möglich sind.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt quartalsweise gemäß GOÄ.
Beihilfe
Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden in den meisten Fällen von privaten Krankenversicherungen und Beihilfen übernommen. Wir bitten Sie, sich zuvor mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle bezüglich der Kostenübernahme in Verbindung zu setzen, weil hier individuell große Unterschiede möglich sind. (s.o.)
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise gemäß GOÄ.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch für Selbstzahler die Möglichkeit einer Therapie. Das Honorar für eine Sitzung beträgt 135,52€. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.
BG
Bei anerkannten Berufskrankheiten mit psych. Gesundheitsstörungen werden die Kosten von der zuständigen gesetzl. Unfallversicherung übernommen. Die Einleitung der Therapie erfolgt durch die Berufsgenossenschaften oder den behandelnden Durchgangsarzt.
Care
Für alle Beschäftigten des Landes Niedersachsen, öffentlicher Schulen und Studienseminaren bieten wir im Rahmen des Care-Programms Unterstützung bei persönlichen und beruflichen Belastungen, die sich auf die Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit auswirken. Informationen zur Kostenübernahme entnehmen Sie bitte den obigen Angaben. Eine eventuelle Differenz ist vom Patienten auszugleichen.